Bonipedia.
Bei unserer täglichen Arbeit als Auskunftei stellen wir fest, dass es viele Missverständnisse und Unklarheiten zum Thema Selbstauskunft gibt. Die eigene Bonität spielt allerdings so häufig – oft unbemerkt – eine Rolle, dass Aufklärung notwendig ist.
Hier finden Sie deshalb Hilfreiches, Wissenswertes und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Themen Bonität, Selbstauskunft, Scoring und Datenschutz.
Sie finden die Antwort auf Ihre Frage nicht? Dann fragen Sie uns und wir ergänzen unsere Aufstellung!
Ihre kostenlose Selbstauskunft
Fordern Sie Ihre Selbstauskunft von Boniversum unkompliziert und kostenfrei online an. In der Selbstauskunft, die Sie dann per Post erhalten, sind alle Informationen aufgeführt, die wir über Sie gespeichert haben.
Antworten auf
häufige Fragen
Selbstauskunft
- Persönliche Abholung in unseren Geschäftsräumen in Neuss: Ohne Termin zu unseren Servicezeiten (Mo bis Fr von 8.00 bis 16.00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in NRW). Benötigt werden der Personalausweis oder der Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung.
- Per E-Mail: selbstauskunft(at)boniversum.de
- Per Fax: 02131 36845-570
- Per Post an: Creditreform Boniversum GmbH, Consumer Service, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss
- Bei rechtsgültigen Vollmachten, in denen ein Familienmitglied oder eine andere Person oder eine Institution (Rechtsbeistand, Schuldnerberatung etc.) durch eigenhändige Unterschrift berechtigt ist, die Selbstauskunft entgegenzunehmen bzw. einzusehen.
- Ein amtlich bestellter Betreuer kann im Auftrag nicht voll geschäftsfähiger Personen eine Selbstauskunft über die jeweilige Person einholen. Dazu muss der Betreuer sich zuvor schriftlich als berechtigt ausgewiesen haben.
Scoring
- Der Warenpreis bzw. die Kreditkonditionen werden günstiger, weil die internen Prüfungs- und Risikokosten des Unternehmens geringer sind.
- Auch Bestellungen mit höherem Wert können in der Regel bequem mit Rechnung oder Lastschrift bezahlt und oft schneller ausgeliefert werden.
- Es findet eine objektive Entscheidung statt.
Ein Wahrscheinlichkeitswert wird bei jeder Anfrage neu berechnet und wird nicht als Teil der Daten gespeichert. Damit gewährleisten wir, dass aktuelle Veränderungen automatisch berücksichtigt werden. Den Wahrscheinlichkeitswert übermitteln wir im Moment der Anfrage an das Unternehmen, bei dem der Endkunde bestellt. Jedes Unternehmen entscheidet dann nach seinen eigenen Kriterien, wie er die Information verwertet, z. B. welche Zahlungsarten bei einer Bestellung angeboten werden.
Beide Scoreverfahren errechnen sich auf Basis von Personendaten (Alter und Geschlecht) und von Adressdaten. Der Scoreberechnung zugrunde liegen umfangreiche statistische Untersuchungen, die belegen, dass Personen aus unterschiedlichen Altersgruppen und mit unterschiedlichem Geschlecht über unterschiedliches Zahlungsverhalten verfügen. Ebenso können statistische Auswertungen des unmittelbaren Wohnumfeldes eines Betroffenen ergeben, dass z. B. in der Nachbarschaft überdurchschnittlich viele Personen wohnhaft sind, zu denen negative Zahlungsinformationen vorliegen. Aus diesen Auswertungen leiten wir dann für den jeweiligen Fall individuell das konkrete Risiko der Ausfallwahrscheinlichkeit ab. Eine ausreichende Validität dieser statistischen Untersuchungen und Rechenmethoden ist gegeben, so dass damit eine Scorewertbildung zulässigerweise erfolgen kann.
Für beide Scorewerte gilt aber, dass sie ihre Berechnung aus den Daten zu Alter, Geschlecht und Adressdaten vornehmen und dass diese Datenarten in der genannten Reihenfolge in absteigender Gewichtung in die Scoreberechnung einfließen. Bei den Merkmalsgruppen „Daten zur Person“ (Alter und Geschlecht) und „Adressdaten“ gibt es jeweils folgende fünf Unterausprägungen:
- deutlich überdurchschnittlich
- überdurchschnittlich
- durchschnittlich
- unterdurchschnittlich
- deutlich unterdurchschnittlich
Ihrer Selbstauskunft können Sie entnehmen, wie in Ihrem Fall die einzelnen Datenkategorien eingestuft wurden und welche Merkmalsgruppe letztendlich ausschlaggebend für die konkrete Bewertung in Ihrem Fall war.
Bei der Darstellung der Ausprägung des berechneten Scorewertes kommen unterschiedliche Punktesysteme zum Einsatz. Während beim Score I die Skala von 1079 für sehr gut bis 563 als schlechtest möglicher Wert reicht, ist dies beim Score II genau umgekehrt dargestellt. Hier gibt ein möglichst kleiner Wert die gute Bewertung an und die Bewertung fällt umso schlechter aus je höher der Zahlenwert ist. Die Skala reicht hier bei Score II von 1 für sehr gut bis 1000 als schlechtester Wert.
Datenspeicherung
- Daten, die die Auskunftei zu jeweiligen Person gespeichert hat
- Daten, die von Dritten stammen und zum Zeitpunkt des Auskunftsabrufes zu der Auskunft hinzugenommen wurden
- Vorhandene Scorewerte der letzten 12 Monate (ein Scorewert ist dann vorhanden, wenn ein Unternehmen in diesem Zeitraum einen Scorewert über eine Person angefragt hat)
- Gerichtskundige Vorfälle, die im Zusammenhang mit unbezahlten Rechnungen stehen
In allen anderen Fällen werden Daten nur dann bei uns gespeichert, wenn Sie der Datenübermittlung zuvor schriftlich mit einer Einwilligungsklausel zugestimmt haben bzw. vorab über die Übermittlung der Daten per Informationsklausel informiert wurden.
Die entsprechende Benachrichtigung versenden wir per Brief. Darin informieren wir einmalig darüber, dass Daten bei uns gespeichert sind und abgerufen wurden. Jeder kann sich, davon unabhängig, jederzeit über die Selbstauskunft informieren, welche Daten über ihn bei Boniversum gespeichert sind. Die Selbstauskunft kann ganz einfach hier bestellt werden.
Datenlöschung
Es gibt je nach Art der Daten verschiedene Löschfristen:
- Eine Löschung nach dem Ablauf von 3 Jahren erfolgt bei Gerichtsdaten (Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen oder nach einem Monat nicht nachgewiesen). Eine vorzeitige Löschung dieser Daten kann bei Boniversum beantragt werden, wenn zunächst die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragt wurde und die amtsgerichtliche Löschurkunde vorgelegt wird.
- Abgeschlossene (gerichtliche und/oder kaufmännische) Mahn- und Inkassoverfahren und abgeschlossene Zahlungsinformationen werden nach Ablauf von 3 Jahren gelöscht.
- Bonitätsanfragen von Unternehmen werden 12 Monaten in Ihrer Selbstauskunft aufgeführt und nach 3 Jahren taggenau gelöscht. Auf Ihren Antrag können Bonitätsanfragen nach Ablauf eines Jahres gelöscht werden.
- Abgeschlossene Insolvenzverfahren werden nach dem Ablauf von 3 Jahren gelöscht.
- Nach maximal 30 Jahren werden gerichtlich titulierte und noch offen stehende Forderungen gelöscht. In Einzelfällen kann eine längere Speicherung erforderlich sein.
Bonitätsprüfung
Berechtigtes Interesse
- Geschäftsanbahnung: Dazu zählen beispielsweise der Vorgang einer Online-Bestellung, das Einholen eines (Kredit-/Versicherungs-)Angebotes oder die Bestellung bei einem Versandhändler. Wenn die Aufnahme einer Geschäftsverbindung konkret beabsichtigt ist oder bevorsteht, handelt es sich um eine Geschäftsanbahnung. Also immer, wenn jemand das konkrete Interesse am Abschluss eines Vertrages signalisiert hat.
- Laufende Geschäftsverbindung: Auch während einer laufenden Geschäftsverbindung, kann ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft vorliegen – so zum Beispiel bei laufenden Mobilfunk- oder Versicherungsverträgen. Etwa dann, wenn Hinweise bekannt werden, die auf eine Veränderung der wirtschaftlichen Situation hindeuten oder wenn der Umfang der bestehenden Geschäftsverbindung ausgeweitet oder Zahlungskonditionen verändert werden sollen.