EU-DSGVO

EU-DSGVO

Informieren Sie sich über die 2016 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und erfahren Sie mehr über den Schutz personenbezogener Daten.

EU-DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit ein neues, einheitliches Datenschutzrecht. Die bereits 2016 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) muss ab diesem Zeitpunkt in allen Mitgliedstaaten angewendet werden. Sie zielt darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten zu stärken, und EU-weit zu vereinheitlichen.

Informationen für Verbraucher

Welche Daten speichert Boniversum? Wann, warum und auf welcher gesetzlichen Grundlage? Gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) informieren wir Sie ausführlich über die Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung.

Zur Information nach EU-DSGVO für Verbraucher

Textbausteine zur EU-DSGVO

Als Unterstützung bietet Ihnen Boniversum in Abstimmung mit dem Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ rechtlich geprüfte Textbausteine an, mit denen Sie Ihre Kunden nach Vorgaben der EU-DSGVO über die Bonitätsprüfung und Dateneinlieferung informieren.
 

Für Mitglieder der Vereine Creditreform:

Textbausteine für die AGB

Für Boniversum Kunden:

Online-Händler / Händler / Dienstleister-Gewerbe / Bestatter

Textbausteine für die AGB

Textbaustein für Mahnungen

Stadtwerke / Energieversorger / Versicherungen / Telekommunikation / Wohnungswirtschaft

Textbausteine für die AGB

Textbaustein für Mahnungen

Banken / Kreditinstitute

Textbaustein für die AGB

Boniversum Informationsblatt zur Herausgabe an Kunden von Banken und Kreditinstituten

Inkasso-Unternehmen / Factoring-Gesellschaften

Textbaustein für die AGB

Textbaustein für Mahnungen